Jetzt Angebot anfordern: 03881- 48 12 197
Werkverkehr im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 2 GüKG ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.
Industriebetriebe, Spediteure, Bauunternehmen, Landwirte – sie alle sind auf ihre Nutzfahrzeuge angewiesen. Im Schadenfall oder bei einem Unfall ist daher eine umfassende Versicherungsdeckung wichtig. Ob Voll-, Teilkasko oder Diebstahl, Ihre HANSA Nutzfahrzeug-Versicherung schützt Ihren Transporter, Sattelschlepper, Betonmischer oder Traktor – damit Ihr Unternehmen nicht zum Stillstand kommt.
Sondereinstufung bis max. SF 6 für Fahrzeuge ohne SFR (VN mind. 25 Jahre alt)
Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t
Wir versichern Ihren Sattelzug! Gerne auch als Einzelrisiko (Sattelschlepper, Sattelauflieger).
alle 3 vorangegangen Fahrzeugarten können als Flottenlösung angeboten werden. Selbstverständlich auch inkl. PKW
Wir stellen das stärkste Netzwerk an Nutzfahrzeugpartnern in Mecklenburg-Vorpommern.
Unser Nutzfahrzeugpartner sind spezialisiert auf das Straßenverkehrsgewerbe und regulieren immer nach Herstellervorgaben.