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Werkverkehrsversicherung

Werkverkehr

Werkverkehr im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 2 GüKG ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.

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Anlieferung der Güter zum Eigengebrauch

Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.

Kraftfahrzeuge vom eigenen Personal geführt

Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen.

Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit

Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

Fahrzeug versichert! Auch an die Ladung gedacht?

Sie haben Ihr Fahrzeug im Werkverkehr bestens versichert! Aber wie sieht es mit Ihrer Ladung aus? Auch auf der Ladefläche Ihres Fahrzeugs befinden sich Unternehmenswerte, die Sie schützen sollten. Denn leicht übersteigt der Ladungswert sogar den des Fahrzeugs. Und die Transportrisiken sind vielfältig: So kann Ihre Ladung beispielsweise bei einem Fahrzeugunfall beschädigt oder Ihr LKW mit samt der Ladung gestohlen werden. Schnell entsteht dann ein enormer Schaden.

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Unsere Lösung

Versicherungsumfang

Mit unserer Werkverkehrsversicherung können Sie den Werkverkehr-Transport von Gütern, Arbeitsmitteln und -geräten absichern, die Sie zu eigenen unternehmerischen Zwecken befördern. Die Fahrzeuge müssen sich in Ihrem Eigentum befinden und die Gütertransporte mit Ihrem eigenem Personal durchgeführt werden.

Nicht versichert sind Transporte, die von einem anderen Transporteur (Frachtführer / Spediteur) durchgeführt werden sowie Transporte, die Sie gegen Entgelt für Dritte durchführen. Deckung besteht für Ihre im Werkverkehr beförderten Güter und greift auch während der Nachtzeit, bei Unterwegsaufenthalten und an Ihrem Domizil, wenn das Fahrzeug beladen abgestellt wird.

Der Versicherungsschutz besteht für alle von Ihnen im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeuge. Eine Nennung und aufwendige Aktualisierung bei Fahrzeugzugängen und Fahrzeugabgängen entfällt. Geltungsbereich ist je nach Ihrem Bedarf Deutschland, Deutschland und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS-Staaten.

Die Werkverkehrsversicherung leistet unter anderem für Schäden durch

  • Unfall des Transportmittels,
  • höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen,
  • Brand, Explosion,
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs,
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug,
  • Raub und räuberische Erpressung,
  • Unfälle bei der Be- und Entladung,
  • Beschädigung bei den meisten Gütern.
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03881- 48 12 197