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LKW über 3,5 t

Versicherungsumfang

Die Leistungen hängen von der gewählten Versicherungsvariante ab:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor privatrechtlichen Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt werden oder ein Vermögensschaden eintritt. Darüber hinaus ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Kfz-Umweltschadensversicherung enthalten, die Sie vor den Folgen eines Umweltschadens schützt, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz gegen Sie erhoben werden.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen oder Entwendung entstanden sind. Durch die Teilkasko ist Ihr Fahrzeug unter anderem versichert gegen

  • Entwendung,
  • Brand oder Explosion,
  • unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
  • Zusammenstoß mit Tieren,
  • Glasbruchschäden,
  • durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden bis zu 5.000 EUR.


Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbstverschuldeten Unfall, auch dann, wenn Sie oder der berechtige Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht haben (ausgenommen sind das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln; in diesem Fall können wir unsere Entschädigungsleistung abhängig von der Höhe Ihres Verschuldens kürzen). Darüber hinaus ist Ihr Fahrzeug auch bei dem Transport auf einer Fähre optimal abgesichert, falls das Schiff in Seenot gerät und das Fahrzeug zum Beispiel über Bord gespült wird oder geopfert werden muss, um weiteren Schaden von den Passagieren abzuwenden.

 

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Unsere Deckungserweiterungen

Versicherungsumfang

Im Rahmen unserer Produktpalette bieten wir Ihnen eine Vielzahl attraktiver Zusatzdeckungen an, mit denen Sie den Versicherungsschutz für Ihre gewerblichen Fahrzeuge optimal abrunden. Profitieren Sie von diesen tariflichen Besonderheiten, die speziell für das Straßenverkehrsgewerbe konzipiert wurden. 

  • Wir entschädigen zum Neuwert!
    Für Lkw und Zugmaschinen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse wird der Neupreis des Fahrzeugs erstattet, wenn dieses innerhalb der ersten 12 Monate nach erstmaliger Zulassung einen Totalschaden erleidet (gilt nicht bei Diebstahl).
  • Für Lkw bis zu 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb von 6 Monaten
  • Wir versichern auch Betriebsschäden an Motor und Getriebe mit!
    In der Vollkaskoversicherung können auf Wunsch Betriebsschäden an Motor und Getriebe mitversichert werden. Dazu zählen z. B. Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung.
  • Wir schützen Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz!
    In nahezu jeder Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Umweltschadensversicherung enthalten, speziell für Firmenkunden mit einem erweiterten Deckungsumfang.
  • Wir versichern den Transport auf Fähren!
    In der Vollkaskoversicherung wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn das Fahrzeug während der Überfahrt auf einer Fähre beschädigt wird bzw. untergeht.
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